{"id":8,"date":"2017-01-02T19:13:25","date_gmt":"2017-01-02T18:13:25","guid":{"rendered":"https:\/\/gla.mbm-msp.de\/?page_id=8"},"modified":"2024-11-10T20:27:41","modified_gmt":"2024-11-10T19:27:41","slug":"start","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gla.mbm-msp.de\/","title":{"rendered":"Neues im Gefahrgutrecht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Willkommen bei der GLA Gefahrgutberatung GmbH<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>WICHTIG!!!!!<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Seit dem\u00a0 01.04.2022 m\u00fcssen Lithiumbatterien, die als Einzelbatterien verschickt werden sollen, unabh\u00e4ngig von Ihrer Energiedichte, als vollwertiges Gefahrgut deklariert werden.\u00a0 Ein vereinfachtes Verfahren nach Section II gibt es seit diesem Datum nicht mehr, sondern nur noch IA und IB.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Seit dem 01.04.2022 m\u00fcssen somit alle Single Lithium Batteries entweder eine bauartgepr\u00fcfte Verpackung haben oder eine eigengepr\u00fcfte bei &lt;-20\/100 Wh, vollst\u00e4ndig markiert und gekennzeichnet sein und von einer Shippers Declaration begleitet werden. Das beinhaltet dann auch eine vollst\u00e4ndige IATA DGR Schulung inkl. abgelegter Pr\u00fcfung, die mit 80 % als bestanden gilt.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong> Die Ionen- Batterien m\u00fcssen bis auf 30 % SOC entladen sein. F\u00fcr Ionen-Batterien IN oder MIT Ausr\u00fcstung soll ab 2025 die Entladung bis auf 30 % SOC eingerichtet werden.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><b>Neuigkeiten im Gefahrguttransport Luftfracht seit 2023:<\/b><\/p>\n<p>Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit, die \u00c4nderungen im Schulungs-bereich von <strong>Personalkategorien<\/strong> auf <strong>CBTA<\/strong> (Competency Based Training and Assessment) zu lesen.<\/p>\n<p>Wichtig ist auch die \u00c4nderung des G\u00fcltigkeitszeitraums!<\/p>\n<p>Refresherschulungen, die l\u00e4nger als 3 Monate vor Zertifikatsablauf besucht werden, erhalten nur noch das Datum der absolvierten Schulung. Es gibt hier keine Kulanzregelung mehr, die sich auf die Monate bezieht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Ziel der Gefahrgut-Schulung\u00a0 gem\u00e4\u00df IATA DGR 66. Auflage 2025<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1.5.1.2<\/strong> &#8211; \u00c4nderung &#8211; Ziel der Gefahrgut-Schulung<\/p>\n<p><strong>1.5.1.2.1<\/strong> Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Personal bef\u00e4higt ist, jede T\u00e4tigkeit\u00a0 f\u00fcr die es verantwortlich ist, auszu\u00fcben. Und zwar bevor irgendeine der T\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt wird. Dies muss durch Schulung und Beurteilung entsprechend der T\u00e4tigkeiten, f\u00fcr die es verantwortlich ist, erreicht werden. Eine solche Schulung muss Folgendes beinhalten:<\/p>\n<p>(a) eine allgemeine Einf\u00fchrungsschulung \u2014 Personal muss geschult werden, um mit den allgemeinen Bestimmungen vertraut zu sein;<\/p>\n<p>(b) eine der T\u00e4tigkeit entsprechende Schulung \u2014 Personal muss geschult sein, um dazu bef\u00e4higt zu sein, die T\u00e4tigkeit, f\u00fcr die es verantwortlich ist, auszu\u00fcben; und<\/p>\n<p>(c) eine Sicherheitsschulung \u2014 Personal muss geschult sein, um Gefahren, die von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern ausgehen, zu erkennen, um diese sicher abzufertigen und um entsprechende Notfall-ma\u00dfnahmen anwenden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Anmerkung:\u00a0 Allgemeine Informationen zu den Bestimmungen f\u00fcr gef\u00e4hrliche G\u00fcter, die durch Passagiere\u00a0 oder Besatzungsmitglieder mitgef\u00fchrt werden (siehe 2.3), sollten in den Schulungen entsprechend enthalten sein.<\/p>\n<p><strong>1.5.1.2.2<\/strong> Personal, das geschult worden ist, aber das neue T\u00e4tigkeiten \u00fcbertragen bekommen hat, muss beurteilt werden, um deren Bef\u00e4higung f\u00fcr deren neue T\u00e4tigkeit festzustellen.<\/p>\n<p>Wenn keine Bef\u00e4higung gezeigt wird, muss f\u00fcr eine entsprechende erg\u00e4nzende Schulung gesorgt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ff0000;\">1.5.1.3 Wiederholungsschulung und Beurteilung\u00a0 \u00a0 \u00a0<\/span> \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr eine Wiederholungsschulung\u00a0 und Beurteilung des Personals muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten nach der vorherigen Schulung und Beurteilung gesorgt werden,\u00a0 um sicherzustellen, dass die Bef\u00e4higung erhalten geblieben ist. Sofern jedoch die\u00a0 Wiederholungsschulung und Beurteilung innerhalb der letzten drei Monate des G\u00fcltigkeitsmonats\u00a0 der vorherigen Schulung und Beurteilung abgeschlossen wird, so verl\u00e4ngert sich der G\u00fcltigkeitszeitraum vom Monat des Abschlusses der Wiederholungsschulung und Beurteilung auf 24 Monate nach Ablaufmonat der vorherigen Schulung und Beurteilung. F\u00fcr eine Person,\u00a0 \u00a0die z.B. einen Grundkurs besucht hat, der am 14. April 2019 endet, l\u00e4uft die G\u00fcltigkeit des Zertifikats am 30. April 2021 aus. Sie kann zwischen dem 1. Februar und 30. April 2021 eine Wieder-holungsschulung besuchen und der Ablauf ihres Zertifikats der Wiederholungsschulung\u00a0 wird der 30. April 2023 bleiben. Wenn sie jedoch eine Wiederholungsschulung im Januar 2021 besucht, so ist das mehr als drei Monate vor Ende April und daher ist das Ablauf-datum f\u00fcr das Schulungszertifikat nun der 31. Januar 2023.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ff0000;\">1.5.1.4 Schulungs- und Beurteilungsnachweis\u00a0\u00a0<\/span>\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.5.1.4.1<\/strong> Der Arbeitgeber muss den Schulungs- und Beurteilungsnachweis f\u00fcr sein Personal aufbewahren.<\/p>\n<p><strong>1.5.1.4.2<\/strong>\u00a0 Der Schulungs- und Beurteilungsnachweis muss aufbewahrt werden. Er muss folgende Punkte beinhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>den Namen der Person;<\/li>\n<li>den Abschlussmonat der vorherigen Schulung und Beurteilung;<\/li>\n<li>eine Beschreibung bzw. eine Kopie der Schulungs- und Beurteilungsunterlagen oder einen Verweis auf die Schulungs- und Beurteilungsunterlagen, die verwendet wurden, um die Schulungs- und Beurteilungsanforderungen zu erf\u00fcllen;<\/li>\n<li>den Namen und die Adresse der Schulungs- und Beurteilungsseinrichtung; und<\/li>\n<li>einen Nachweis dar\u00fcber, dass das Personal dahingehend beurteilt wurde, dass es bef\u00e4higt ist, jede T\u00e4tigkeit, f\u00fcr die es verantwortlich ist, auszu\u00fcben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>1.5.1.4.3<\/strong> Die Schulungs- und Beurteilungsnachweise m\u00fcssen vom Arbeitgeber mindestens 36 Monate nach dem Abschlussmonat der letzten Schulung aufbewahrt werden. Und sie m\u00fcssen den Angestellten oder der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde auf Anforderung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Willkommen bei der GLA Gefahrgutberatung GmbH WICHTIG!!!!! Seit dem\u00a0 01.04.2022 m\u00fcssen Lithiumbatterien, die als Einzelbatterien verschickt werden sollen, unabh\u00e4ngig von Ihrer Energiedichte, als vollwertiges Gefahrgut deklariert werden.\u00a0 Ein vereinfachtes Verfahren nach Section II gibt es seit diesem Datum nicht mehr, sondern nur noch IA und IB. 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